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Leben und Arbeiten als Nanny auf Mallorca

Hier findest du wichtige Informationen zu den gesetzlichen Rahmenbedingungen, den Beschäftigungsmodellen und zu den Voraussetzungen für eine Tätigkeit als Nanny in Spanien.
 

So kannst du deinen aktuellen Stand besser einordnen und sehen, welche Voraussetzungen du bereits erfüllst und welche Punkte du gegebenenfalls noch klären solltest.

Auch wenn einzelne organisatorische Punkte noch offen sind, kannst du dein Profil bereits einreichen.​

Weiter unten auf der Seite findest du außerdem eine Checkliste, die dir hilft, alle wichtigen Punkte noch einmal zu überprüfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit als Nanny auf Mallorca​​​

In Spanien müssen Einkünfte grundsätzlich ordnungsgemäß erfasst und je nach Beschäftigungsmodell steuerlich und sozialversicherungsrechtlich korrekt behandelt werden.

Ein mit dem deutschen „Minijob“ vergleichbares Modell existiert in Spanien nicht.

Wir vermitteln Betreuungskräfte ausschließlich, wenn die Tätigkeit in Spanien rechtlich einwandfrei abgebildet ist.

🔒 Hinweis für Betreuungskräfte aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

 

Für Betreuungskräfte aus Staaten außerhalb der EU, des EWR und der Schweiz gelten zusätzliche aufenthalts- und arbeitsrechtliche Voraussetzungen.
 

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Tätigkeit in Spanien möglich ist, hängt insbesondere vom individuellen Aufenthaltsstatus und einer gegebenenfalls erforderlichen Arbeits- oder Aufenthaltserlaubnis ab.
 

Bitte kläre deine konkrete Situation vorab mit einer qualifizierten Einwanderungsberatung oder einer entsprechend spezialisierten Gestoría.

Die gesetzlichen Anforderungen unterscheiden sich je nach Beschäftigungsmodell und Aufenthaltsstatus:

1

1. Angestellte Nanny
mit Arbeitsvertrag

Wenn du als Nanny direkt bei einer Familie angestellt bist, erfolgt die Anmeldung über den Arbeitgeber.

Das umfasst:
• Die Familie meldet dich bei der spanischen Sozialversicherung an
• Die entsprechenden Beiträge werden abgeführt
• Das Arbeitsverhältnis muss rechtskonform ausgestaltet sein

 

Für die Anmeldung wird in der Regel eine NIE (Número de Identidad de Extranjero) benötigt.

2

2. Selbstständige Nanny
mit Wohnsitz auf Mallorca

Als selbstständige Nanny gestaltest du deine Arbeitszeiten flexibel und entscheidest selbst, welche Einsätze du annimmst.
 

Bei regelmäßiger Tätigkeit auf Mallorca erfolgt die Anmeldung in der Regel als autónomo.
 

In der Regel erforderlich:

• NIE

• Steuerliche Anmeldung bei der Agencia Tributaria (Modelo 036)
• Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung als autónomo (RETA)

3

3. Zeitweise selbstständige Tätigkeit auf Mallorca

Wenn du bereits im Ausland selbstständig tätig bist und vorübergehend auf Mallorca arbeiten möchtest, sollte deine Situation individuell geprüft werden.

Auch bei bestehender Selbstständigkeit im Ausland können in Spanien zusätzliche steuerliche oder behördliche Registrierungen erforderlich sein, insbesondere bei regelmäßiger Tätigkeit auf Mallorca.

Diese Konstellation ist komplexer und sollte vorab mit einer Gestoría oder fachkundigen Beratung geklärt werden.

💡 Noch keine NIE?

Die NIE (Número de Identidad de Extranjero) ist deine persönliche spanische Identifikationsnummer. Sie wird bei vielen behördlichen, steuerlichen und beruflichen Vorgängen benötigt oder abgefragt und spielt auch bei verschiedenen administrativen Angelegenheiten im Alltag eine wichtige Rolle.

Sie ist weder eine Arbeitserlaubnis noch eine Aufenthaltsgenehmigung und auch kein Nachweis dafür, dass du in Spanien wohnst.

Ob es sinnvoll ist, die NIE bereits in deinem Wohnsitzland zu beantragen oder bestimmte Schritte erst nach der Ankunft in Spanien vorzunehmen, hängt von deiner persönlichen Ausgangssituation und deinen weiteren Plänen ab.

Wenn du zunächst zur Arbeitssuche nach Mallorca kommen möchtest und noch keinen dauerhaften Aufenthalt planst, kann es sinnvoll sein, die NIE bereits vor deiner Anreise zu beantragen. So hast du diese wichtige Nummer bei deiner Ankunft bereits zur Hand, wenn sich beispielsweise eine berufliche Möglichkeit ergibt oder erste organisatorische Dinge geregelt werden müssen.

Auch der Zeitaufwand für Behördentermine, das Zusammenstellen der erforderlichen Unterlagen und weitere Formalitäten wird häufig unterschätzt.
 

Wichtig: Eine einmal vergebene NIE ist dauerhaft. Sie muss nicht nach drei Monaten neu beantragt werden.

Weitere rechtliche Hinweise:

Vorübergehende Tätigkeit innerhalb der EU, des EWR und der Schweiz

Bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz besteht unter bestimmten Voraussetzungen die Möglichkeit, weiterhin dem Sozialversicherungssystem des bisherigen Tätigkeitsstaates unterstellt zu bleiben. Der entsprechende Nachweis wird als A1-Bescheinigung bezeichnet.

Wichtig zu wissen:

Die A1-Bescheinigung betrifft ausschließlich die Sozialversicherung und ersetzt keine gegebenenfalls erforderlichen steuerlichen oder sonstigen behördlichen Registrierungen in Spanien.
 

Bei Selbstständigen setzt die A1-Bescheinigung in der Regel voraus, dass bereits eine tatsächlich ausgeübte selbstständige Tätigkeit im bisherigen Tätigkeitsstaat besteht, die Tätigkeit auf Mallorca dieser ähnlich ist und nur vorübergehend ausgeübt wird.
 

Eine kurzfristige Gewerbeanmeldung im bisherigen Tätigkeitsstaat reicht daher nicht automatisch aus, wenn die Tätigkeit faktisch überwiegend auf Mallorca ausgeübt wird.

Hinweis zur 183-Tage-Regel:

Die häufig genannte 183-Tage-Grenze ist lediglich eines der Kriterien für die steuerliche Ansässigkeit in Spanien.
 

Auch bei einem kürzeren Aufenthalt können steuerliche, sozialversicherungsrechtliche oder andere Pflichten entstehen. Die konkrete Situation sollte daher individuell geprüft werden.

Zusätzlicher Hinweis zum Aufenthaltsrecht:

Für Staatsangehörige der EU, des EWR und der Schweiz, die sich in Spanien niederlassen und länger als drei Monate hier leben möchten, ist grundsätzlich eine Registrierung bei den zuständigen Behörden erforderlich (EU-Registrierungsbescheinigung).
 

Für EU-Bürgerinnen und EU-Bürger, die sich zunächst ausschließlich zur Arbeitssuche in Spanien aufhalten, gelten besondere aufenthaltsrechtliche Regelungen. Die häufig genannte Drei-Monats-Grenze lässt sich daher nicht pauschal auf jede Situation übertragen.
 

Diese aufenthaltsrechtlichen Regelungen sind von der steuerlichen 183-Tage-Grenze zu unterscheiden.

💡 Tipp: Bitte kläre deine konkrete Situation frühzeitig mit einer Gestoría oder fachkundigen Beratung.

Hinweis zur gesetzlichen Nachweispflicht bei Tätigkeit mit Kindern

Bei beruflichen Tätigkeiten mit regelmäßigem und direktem Kontakt zu Minderjährigen ist ein aktueller Nachweis erforderlich, dass keine einschlägigen Verurteilungen wegen Sexualdelikten vorliegen.

In Spanien erfolgt dieser Nachweis über das sogenannte
„Certificado de Delitos de Naturaleza Sexual“.

Nachweis in Spanien
 

Certificado hier beantragen
 

Für die Online-Beantragung des Zertifikats ist eine elektronische Identifikation erforderlich, z. B. Cl@ve oder ein digitales Zertifikat.

Bei Staatsangehörigen anderer EU-Länder werden im Rahmen des Verfahrens zusätzlich Informationen aus dem jeweiligen Staat der Staatsangehörigkeit abgefragt.

🔐 Hinweis zum Umgang mit Nachweisen
 

Aus Datenschutzgründen speichern wir diese Nachweise nicht und bewahren keine Kopien auf.
 

Bitte sende entsprechende Dokumente daher nicht unaufgefordert per E-Mail.


Wir empfehlen jedoch, die erforderlichen Nachweise frühzeitig zu beantragen und bei Bedarf aktuell vorlegen zu können.


Viele Familien legen großen Wert darauf, dass entsprechende Nachweise auf Wunsch vorgelegt werden können.

Zusätzliche Hinweise:

  • 🚗 Führerschein & Mobilität
    ​​

Viele Einsatzorte befinden sich außerhalb von Ortschaften und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur eingeschränkt erreichbar.

Ein gültiger Führerschein und ein eigenes Fahrzeug sind daher in vielen Fällen von Vorteil und häufig Voraussetzung.

 

  • 🛏️ Unterkunft 
     

Die meisten Familien stellen keine Unterkunft zur Verfügung.

Bezahlbarer Wohnraum ist auf Mallorca knapp. Viele Menschen, die auf der Insel leben und arbeiten, haben selbst Schwierigkeiten, geeigneten Wohnraum zu finden.

 

Wenn du deinen beruflichen Start auf Mallorca planst, solltest du dich deshalb frühzeitig und realistisch mit deiner Wohnsituation beschäftigen und nicht davon ausgehen, erst nach deiner Ankunft kurzfristig eine passende und bezahlbare Unterkunft zu finden.

Für die Aufnahme einer Tätigkeit solltest du über eine geeignete Wohnmöglichkeit auf Mallorca verfügen.

Welche Unterlagen können im weiteren Verlauf erforderlich sein?

📩 DEINE UNTERLAGEN IM WEITEREN VERLAUF
 

Nach Eingang deines Profils prüfe ich zunächst deine Angaben und deinen aktuellen Stand.
 

Du musst für die erste Profileinreichung noch nicht alle Unterlagen vollständig vorliegen haben. Welche Nachweise im weiteren Verlauf benötigt werden, hängt unter anderem von deinem angestrebten Tätigkeitsmodell und deiner persönlichen Ausgangssituation ab.
 

Bitte sende Unterlagen daher nicht unaufgefordert per E-Mail. Nach der ersten Prüfung teile ich dir mit, welche Unterlagen in deinem Fall noch benötigt werden.
 

Sensible Nachweise, insbesondere Nachweise gemäß spanischem Kinderschutzrecht, bitte grundsätzlich nicht unaufgefordert per E-Mail mitsenden.

Die folgende Übersicht zeigt dir, welche Unterlagen du je nach Tätigkeitsmodell im weiteren Verlauf bereithalten solltest.

​​​​ ✅ Für alle Betreuungskräfte:

​​​

  • Vollständig ausgefülltes Profilformular

  • NIE (für eine tatsächliche Vermittlung über Rent a Nanny Mallorca in der Regel erforderlich; für die erste Profileinreichung noch nicht zwingend notwendig)

  • Lebenslauf (CV)

  • Qualifikationsnachweise (z. B. pädagogische Ausbildung, Zertifikate)

  • Referenzen aus der Kinderbetreuung (falls vorhanden)

  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (falls vorhanden)

  • Ein sympathisches Profilbild (optional, aber vorteilhaft)

  • Aktueller Nachweis gemäß spanischem Kinderschutzrecht, insbesondere im Bereich Sexualdelikte, zur Vorlage auf Anfrage

​​

Zusätzliche Unterlagen für selbstständige Nannies:

​​

1. Betreuungskräfte mit selbstständiger Registrierung in Spanien:

  • NIE

  • Nachweis über die steuerliche Registrierung der selbstständigen Tätigkeit (Modelo 036)

  • Nachweis über die Anmeldung bei der spanischen Sozialversicherung (RETA)

 

2. Betreuungskräfte mit Wohnsitz im Ausland:

  • Ausweiskopie

  • Nachweis der bestehenden selbstständigen Tätigkeit im bisherigen Tätigkeitsstaat (z. B. Gewerbeanmeldung, steuerliche Registrierung oder Umsatzsteuer-ID)

  • A1-Bescheinigung, falls zutreffend: Nachweis, dass du bei einer vorübergehenden Tätigkeit in einem anderen EU-/EWR-Staat oder in der Schweiz weiterhin dem Sozialversicherungssystem deines bisherigen Tätigkeitsstaates unterstellt bist.
    Sie betrifft ausschließlich die Sozialversicherung und ersetzt keine gegebenenfalls erforderlichen steuerlichen oder sonstigen behördlichen Registrierungen in Spanien.


 

Hinweis: Selbstständigen Nannies wird empfohlen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die die jeweilige Tätigkeit abdeckt.​​

Bereit, dein Profil einzureichen?

Ich freue mich darauf, mehr über dich, deine Erfahrung und deine Vorstellungen zu erfahren.
 

Auch wenn noch nicht alle organisatorischen Punkte geklärt sind, kannst du dein Profil bereits einreichen. Ich prüfe deine Angaben persönlich und melde mich bei dir, sobald ich mir einen ersten Überblick über deinen aktuellen Stand verschafft habe.

In der Regel biete ich dir anschließend ein kostenloses, unverbindliches erstes Orientierungsgespräch an. Dabei geht es darum, deinen aktuellen Stand, deine Mallorca-Pläne und die nächsten Schritte im Bewerbungsprozess gemeinsam einzuordnen.
 

Wenn du darüber hinaus individuelle administrative Unterstützung wünschst, können in ausgewählten Fällen zusätzliche kostenpflichtige Leistungen vereinbart werden. Diese sind unabhängig von einer späteren Vermittlung.

Rent a Nanny Mallorca
Persönlich geführte Vermittlungsagentur für Kinderbetreuung auf Mallorca.

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