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Wichtige Infos zu deiner Bewerbung

Bitte nimm dir einen Moment Zeit, um die gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie Informationen zu verschiedenen Beschäftigungsmodellen und Hinweise zur Tätigkeit als Nanny in Spanien sorgfältig durchzulesen. So kannst du sicherstellen, dass du alle notwendigen Voraussetzungen erfüllst, bevor du deine Online-Bewerbung einreichst.

Weiter unten auf der Seite findest du außerdem eine Checkliste, die dir hilft, alle wichtigen Punkte noch einmal zu überprüfen.

Gesetzliche Rahmenbedingungen für die Arbeit als Nanny auf Mallorca​​​

In Spanien müssen Einkünfte grundsätzlich ordnungsgemäß erfasst und abhängig vom jeweiligen Beschäftigungsmodell steuerlich sowie sozialversicherungsrechtlich korrekt behandelt werden. 
Ein dem deutschen „Minijob“ vergleichbares Modell existiert hier nicht.​​

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ℹ️ Wir vermitteln Betreuungskräfte ausschließlich, wenn die Tätigkeit in Spanien rechtlich einwandfrei abgebildet ist.

🔒 Hinweis für Bewerbende aus Nicht-EU-Staaten

Personen aus Nicht-EU-/Nicht-EWR-Staaten unterliegen grundsätzlich strengeren aufenthalts- und arbeitsrechtlichen Vorgaben in Spanien.

Tätigkeiten wie Kinderbetreuung oder Nanny-Arbeit qualifizieren in vielen Fällen nicht automatisch für eine Arbeitserlaubnis, da diese Tätigkeiten in der Regel von EU-Staatsangehörigen ausgeübt werden können.

Ob und unter welchen Voraussetzungen eine Aufenthalts- oder Arbeitserlaubnis (z. B. NIE, TIE oder sonstige Genehmigungen) erteilt werden kann, hängt von der jeweiligen Situation und den vorhandenen Rechten ab.

Bitte kläre diese Fragen im Vorfeld mit einer Gestoría oder qualifizierten Einwanderungsberatung, um unnötige Risiken zu vermeiden.

Je nach Beschäftigungsmodell und Aufenthaltsstatus gelten unterschiedliche gesetzliche Anforderungen:

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1. Angestellte Nanny
mit Arbeitsvertrag

Falls du als Nanny mit festem Arbeitsvertrag im Haushalt einer Familie arbeiten möchtest, bist du in Spanien sozialversicherungspflichtig.

 

Das bedeutet:

  • Dein Arbeitgeber (die Familie) meldet dich bei der spanischen Sozialversicherung an und führt die entsprechenden Abgaben ab.​

  • Du benötigst eine N.I.E.*, da ohne sie kein legaler Arbeitsvertrag abgeschlossen werden kann. 

ℹ️*Die N.I.E. (Número de Identificación de Extranjero) dient der Identifikation von Ausländern und wird für zahlreiche Behördengänge, Verwaltungsakte und Anmeldeverfahren (z. B. Sozialversicherung, Finanzamt) benötigt. Auch für den Abschluss von Arbeitsverträgen ist sie zwingend erforderlich.

Die N.I.E. kann bereits im Herkunftsland bei einer spanischen Auslandsvertretung beantragt werden.

Auf Mallorca ist die Oficina de Extranjería in Palma zuständig.
Ein persönlicher Termin ist nur mit vorheriger Online-Terminvereinbarung (Cita previa) möglich.

In der Regel müssen die erforderlichen Antragsformulare und Unterlagen
vorab vollständig vorbereitet zum Termin mitgebracht werden.

Alternativ kann die Antragstellung auch über eine
Gestoría oder einen spezialisierten Dienstleister erfolgen.

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2. Selbstständige Nanny – Resident auf Mallorca

Als selbstständige Nanny kannst du deine Arbeitszeiten flexibel gestalten und selbst entscheiden, welche Einsätze du annimmst.

 

Falls du dauerhaft auf Mallorca lebst und als selbstständige Nanny arbeiten möchtest, musst du dich in Spanien offiziell als autónomo registrieren.

 

Dazu sind folgende Schritte erforderlich:

  • Anmeldung bei der spanischen Steuerbehörde (Agencia Tributaria).

  • Registrierung bei der Sozialversicherung (Seguridad Social, RETA).

  • Eine N.I.E. ist für die Anmeldung als autónomo zwingend erforderlich.

  • Zusätzlich musst du den Nachweis deiner Residencia erbringen, um zu belegen, dass du in Spanien legal ansässig bist.


💡 Tipp: Existenzgründer erhalten in Spanien vergünstigte Beiträge zur Sozialversicherung („Tarifa Plana“).

Eine Gestoría kann dir helfen, alle Anmeldungen korrekt durchzuführen.

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3. Selbstständige Nanny – ohne permanenten Wohnsitz auf Mallorca

Wenn du als selbstständige Nanny nur zeitweise auf Mallorca tätig bist, gelten grundsätzlich die spanischen gesetzlichen Vorgaben für Tätigkeiten, die physisch in Spanien ausgeübt werden, insbesondere im Hinblick auf steuerliche Pflichten und erforderliche Registrierungen bei den zuständigen Behörden.

Eine A1-Bescheinigung kann innerhalb der EU als Nachweis dienen, dass du weiterhin im Sozialversicherungssystem deines Heimatlandes versichert bist.
Sie betrifft
ausschließlich die Sozialversicherung und ersetzt keine ggf. erforderlichen steuerlichen oder aufenthaltsrechtlichen Pflichten oder Registrierungen in Spanien (z.B. bei der Ausländerbehörde oder dem Finanzamt).

Hinweis:
Die sogenannte 183-Tage-Regel bezieht sich ausschließlich auf die steuerliche Ansässigkeit in Spanien.

Sie bedeutet nicht, dass bei einem kürzeren Aufenthalt automatisch keine steuerlichen oder rechtlichen Pflichten entstehen oder eine selbstständige Tätigkeit ohne weitere Voraussetzungen zulässig ist.

Zusätzlicher Hinweis zum Aufenthaltsrecht:
Für EU-Bürger gilt, dass ein Aufenthalt von mehr als 90 Tagen in Spanien in der Regel eine Registrierungspflicht bei den zuständigen Behörden auslöst (EU-Registrierungsbescheinigung).
Diese aufenthaltsrechtliche Regelung ist von der steuerlichen 183-Tage-Regel zu unterscheiden.

💡 Tipp: Bitte kläre deine konkrete Situation frühzeitig mit einer Gestoría oder fachkundigen Beratung.

🔒 Hinweis zur gesetzlichen Nachweispflicht bei Tätigkeit mit Kindern

Unabhängig vom Beschäftigungsmodell schreibt das spanische Kinderschutzrecht für alle Personen, die beruflich mit Minderjährigen arbeiten, einen aktuellen Nachweis über die Abwesenheit relevanter Vorstrafen vor – insbesondere im Bereich Sexualdelikte.

Der maßgebliche Nachweis in Spanien ist das „Certificado de Delitos de Naturaleza Sexual“.

Für Bewerber:innen mit Wohnsitz in Spanien
Das Certificado de Delitos de Naturaleza Sexual kann über die offizielle Plattform des spanischen Justizministeriums beantragt werden:
https://sede.mjusticia.gob.es/tramites/certificado-registro-central

 

Für die Online-Beantragung ist eine elektronische Identifikation erforderlich (z. B. Cl@ve oder ein digitales Zertifikat).
Die NIE allein reicht hierfür nicht aus. Wenn du keine elektronische Identifikation (Cl@ve oder digitales Zertifikat) hast, kannst du den Antrag häufig online vorbereiten und musst anschließend zur Identitätsprüfung persönlich bei einer zuständigen Stelle erscheinen oder den Antrag über eine bevollmächtigte Vertretung stellen.

Für Bewerber:innen aus Deutschland
Die Beantragung eines aktuellen (erweiterten) Führungszeugnisses erfolgt über das Bundesamt für Justiz in Deutschland. Weitere Informationen: https://www.fuehrungszeugnis.bund.de

Welche Nachweise im Einzelfall erforderlich sind, hängt u. a. von Art, Dauer und Umfang der Tätigkeit sowie den Anforderungen der Familie ab.

 

Hinweis:
Aus Datenschutzgründen speichern wir diese Nachweise nicht und bewahren keine Kopien auf.
Wir empfehlen jedoch, entsprechende Dokumente frühzeitig zu beantragen und bei Bedarf aktuell vorlegen zu können.

Viele Familien legen großen Wert darauf, dass entsprechende Nachweise auf Wunsch vorgelegt werden können.

Zusätzliche Hinweise:

  • 🚗 Führerschein & Mobilität
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Viele Einsatzorte befinden sich außerhalb von Ortschaften und sind mit öffentlichen Verkehrsmitteln nur eingeschränkt oder gar nicht erreichbar.


Insbesondere bei längerfristigen Anstellungen erwarten viele Familien zudem, dass die Kinder zur Schule, zu Freizeitaktivitäten oder zu Terminen gefahren und wieder abgeholt werden.
Ein gültiger Führerschein sowie ein eigenes Fahrzeug sind daher in vielen Fällen von Vorteil und häufig Voraussetzung.
 

  • 🛏️ Unterkunft 
     

Die überwiegende Mehrzahl unserer Kunden bietet keine Unterkunft an.

Bitte stelle daher sicher, dass du vor Aufnahme einer Tätigkeit über eine geeignete Wohnmöglichkeit auf Mallorca verfügst.

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Checkliste: Welche Unterlagen brauchst du für deine Bewerbung?

📩 Zusendung von Bewerbungsunterlagen:
Falls du bereits alle erforderlichen Dokumente hast, kannst du sie direkt an contact@rentananny-mallorca.com senden.
Falls dir noch etwas fehlt, kannst du fehlende Unterlagen später ergänzend nachreichen.

​​​​ ✅Für alle Bewerber:

  • NIE (in der Regel Voraussetzung für eine Vermittlung über Rent a Nanny Mallorca)​

  • Vollständig ausgefülltes Bewerbungsformular

  • Lebenslauf (CV)

  • Qualifikationsnachweise (z. B. pädagogische Ausbildung, Zertifikate)

  • Referenzen aus der Kinderbetreuung (falls vorhanden)

  • Nachweis über einen Erste-Hilfe-Kurs (falls vorhanden)

  • Ein sympathisches Profilbild (optional, aber vorteilhaft)

  • Aktuelles Führungszeugnis / Nachweis gemäß spanischem Kinderschutzrecht: Laut spanischem Kinderschutzrecht (Ley Orgánica 1/1996) müssen Personen, die beruflich mit Minderjährigen arbeiten, jederzeit einen aktuellen Nachweis über die Abwesenheit relevanter Vorstrafen vorlegen können – insbesondere im Bereich Sexualdelikte (certificado de delitos de naturaleza sexual).

Zusätzliche Unterlagen für selbstständige Nannies:

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    1. Residenten:​

  • NIE

  • Nachweis über die Registrierung als autónomo (Modelo 036 oder 037)​​

 

    2. Nicht-Residenten:

  • Ausweiskopie

  • Nachweis der Selbstständigkeit im Heimatland (z. B. Gewerbeanmeldung, Umsatzsteuer-ID)

  • A1-Bescheinigung: Nachweis, dass du weiterhin im Sozialversicherungssystem deines Heimatlandes versichert bist und ersetzt keine erforderlichen Registrierungen in Spanien. Die Beantragung hängt von deiner individuellen Versicherungssituation ab. Weitere Informationen erhältst du bei deinem zuständigen Sozialversicherungsträger.

 

Hinweis: Selbstständigen Nannies wird empfohlen, eine Berufshaftpflichtversicherung abzuschließen, die die jeweilige Tätigkeit abdeckt.

Bereit für deine Online-Bewerbung?
 

Wir freuen uns darauf, mehr über dich zu erfahren! 😊
 

Rent a Nanny Mallorca 

ist ein inhabergeführter Kinderbetreuungsservice unter deutscher Leitung von Astrid Flamer. 

©2021-2026 Rent a Nanny Mallorca 

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