
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rent a Nanny Mallorca
Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für temporäre Einsätze
3. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur längerfristigen Anstellung
4. Allgemeine Regelungen
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
6. Geltung der AGB
7. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Rent a Nanny Mallorca, nachfolgend „Agentur“.
Die Agentur erbringt folgende Dienstleistungen:
1. Vermittlung professioneller, selbständig tätiger Betreuungskräfte für stundenweise, kurzfristige oder projektbezogene Einsätze
2. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur Festanstellung in privaten Haushalten, in Vollzeit oder Teilzeit
Maßgeblich ist die jeweils zum Zeitpunkt der Beauftragung gültige Fassung dieser AGB.
2. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für temporäre Einsätze
stundenweise, kurzfristige oder projektbezogene Einsätze
2.1 Vertragsgegenstand
Rent a Nanny Mallorca vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte für stundenweise, zeitlich begrenzte oder projektbezogene Einsätze auf Mallorca.
Die Betreuungskräfte sind selbständig tätige, ordnungsgemäß registrierte Dienstleister:innen und erbringen ihre Leistungen eigenverantwortlich.
Der Betreuungsvertrag kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft zustande.
Rent a Nanny Mallorca ist nicht Vertragspartei der Betreuungsvereinbarung und schuldet nicht die Durchführung der Betreuungsleistung selbst.
2.2 Rolle der Agentur
Die Agentur übernimmt im Rahmen der Vermittlung die Auswahl, Abstimmung, Koordination und Dokumentation geeigneter Betreuungskräfte auf Grundlage der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen.
Die Vermittlungsleistung umfasst insbesondere die Prüfung der Anfrage, den Abgleich mit geeigneten Betreuungskräften aus dem professionellen Netzwerk der Agentur, die Erstellung eines unverbindlichen Betreuungsvorschlags, die Bereitstellung eines anonymisierten Kurzprofils sowie die organisatorische Abstimmung bis zur Kontaktfreigabe. Nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Rechnungsangaben übermittelt die Agentur das vollständige Profil / Dossier sowie die Kontaktdaten der Betreuungskraft.
Eine Garantie für die Verfügbarkeit einzelner Betreuungskräfte oder für das Zustandekommen eines Betreuungsverhältnisses wird nicht übernommen.
2.3 Verfügbarkeit und Konditionen der Betreuungskraft
Die Betreuungskräfte
• organisieren ihre Einsatzzeiten eigenständig
• legen ihre Konditionen selbst fest, insbesondere Stundenhonorar, mögliche Pauschalen, Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen
• stimmen die finalen Einsatzdetails direkt mit dem Auftraggeber ab
• rechnen ihre Leistungen direkt mit dem Auftraggeber ab
Verfügbarkeiten können, insbesondere in Ferienzeiten oder bei kurzfristigen Anfragen, häufig erst näher am gewünschten Zeitraum verbindlich bestätigt werden.
Von der Betreuungskraft genannte Beträge werden in der Regel als Endbeträge inklusive IVA angegeben. Die konkrete Rechnungsstellung erfolgt jedoch ausschließlich durch die selbständige Betreuungskraft.
2.4 Service-/Koordinationspauschale
Für Auswahl, Abstimmung, Koordination, Dokumentation und Kontaktfreigabe wird eine einmalige Service-/Koordinationspauschale erhoben.
Die Höhe der Service-/Koordinationspauschale wird dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt.
Die Service-/Koordinationspauschale ist nach verbindlicher Beauftragung sofort fällig.
Eine verbindliche Beauftragung liegt vor, sobald der Auftraggeber die Vermittlung ausdrücklich bestätigt, zum Beispiel durch ein „GO“ in Textform, und die Zahlung der Service-/Koordinationspauschale veranlasst.
Die Kontaktfreigabe sowie die Übermittlung des vollständigen Profils / Dossiers erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Vorliegen der für die Rechnungsstellung erforderlichen Pflichtangaben, zum Beispiel vollständige Rechnungsadresse, Ausweisnummer oder NIE.
Nach erfolgter Kontaktfreigabe gilt die Agenturleistung für die jeweilige Vermittlung als erbracht.
Nach erfolgter Kontaktfreigabe ist die Service-/Koordinationspauschale nicht erstattbar, da die vereinbarte Agenturleistung zu diesem Zeitpunkt bereits erbracht wurde. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
Die Service-/Koordinationspauschale ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber die vermittelte Betreuung anschließend tatsächlich in Anspruch nimmt, sofern die Kontaktfreigabe bereits erfolgt ist.
2.5 Betreuungskosten, Pauschalen, Fahrtkosten und Spesen
Die Betreuungskosten werden direkt zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft vereinbart und abgerechnet.
Je nach Einsatz können die Betreuungskosten auf Grundlage eines Stundenhonorars oder einer individuell vereinbarten Pauschale berechnet werden.
Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen werden, sofern anfallend und vereinbart, ebenfalls direkt zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft abgestimmt und abgerechnet.
Rent a Nanny Mallorca ist nicht Rechnungsstellerin der Betreuungsleistung, der Fahrtkosten oder sonstiger Spesen der Betreuungskraft.
2.6 Umfang der Vermittlungsleistung
Die Vermittlungsleistung der Agentur gilt vollständig erbracht, sobald dem Auftraggeber nach Zahlungseingang mindestens eine geeignete Betreuungskraft mit vollständigem Profil / Dossier und Kontaktdaten freigegeben wurde, sofern diese Betreuungskraft
• den wesentlichen Kriterien der Anfrage entspricht
• grundsätzlich für den angefragten Einsatz verfügbar ist
• Interesse an dem Einsatz bestätigt hat
Ein Anspruch auf unbegrenzte Nachvorschläge besteht nicht.
Sollte eine vorgeschlagene Betreuungskraft vor Kontaktfreigabe nicht mehr verfügbar sein, bemüht sich die Agentur im Rahmen ihrer Möglichkeiten um einen alternativen Vorschlag. Eine Garantie für eine erfolgreiche Ersatzvermittlung besteht nicht.
2.7 Kundenschutz
Folgeaufträge mit durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellten Betreuungskräften sind innerhalb von 18 Monaten über Rent a Nanny Mallorca abzuwickeln.
Dies gilt unabhängig davon, ob der Folgeauftrag direkt oder indirekt zustande kommt.
Eine Umgehung der Agentur durch direkte Beauftragung einer zuvor vorgestellten Betreuungskraft innerhalb dieses Zeitraums ist nicht zulässig.
3. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur längerfristigen Anstellung
3.1 Vertragsgegenstand
Rent a Nanny Mallorca rekrutiert im Auftrag des Auftraggebers geeignete Betreuungspersonen zur längerfristigen Anstellung im privaten Haushalt.
Vor der verbindlichen Beauftragung in Textform kann die Agentur bereits eine unverbindliche Vorprüfung möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten aus dem bestehenden Netzwerk oder Bewerberpool vornehmen.
Eine aktive Rekrutierung im Sinne einer strukturierten Kandidatensuche erfolgt jedoch erst nach Beauftragung in Textform sowie nach Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr.
3.2 Berechnungsgrundlage des Vermittlungshonorars
Das Vermittlungshonorar bemisst sich an der effektiven Bruttojahresgesamtvergütung der zu besetzenden Position.
Diese umfasst insbesondere:
• das reguläre Grundgehalt
• vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen
• geldwerte Vorteile, sofern diese Bestandteil des Gesamtvergütungspakets sind, zum Beispiel Unterkunft oder Verpflegung
3.3 Vermittlungsprozess und Honorarstruktur
Die Rekrutierung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Vermittlungsmodells.
1. Auftragsgebühr, Start der Rekrutierung
Bei Beauftragung wird eine individuelle Auftragsgebühr vereinbart.
Die Höhe der Auftragsgebühr kann abhängig vom Umfang und der Komplexität des Suchauftrags variieren.
Die operative Rekrutierung beginnt nach Beauftragung in Textform sowie nach Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr.
Die Auftragsgebühr dient der Vergütung des initialen Aufwands der Agentur. Im Falle eines wirksamen Widerrufs bleiben zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere die Regelungen zum anteiligen Wertersatz bei ausdrücklich verlangtem vorzeitigem Leistungsbeginn, unberührt.
2. Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Besetzung
Bei erfolgreicher Vermittlung wird ein Vermittlungshonorar erhoben.
Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Suchauftrags und beträgt in der Regel 10 % bis 15 % der effektiven Bruttojahresgesamtvergütung zuzüglich gesetzlicher MwSt./IVA.
Typischerweise unterscheidet die Agentur zwischen folgenden Suchmodellen:
Standard Placement
ca. 10 % der Bruttojahresgesamtvergütung
Premium Search
ca. 12 % bis 15 % der Bruttojahresgesamtvergütung
Premium-Suchaufträge können beispielsweise Positionen betreffen wie:
• Live-in Nanny
• Rota Nanny
• mehrsprachige oder spezialisierte Betreuungskräfte
• Travel Nanny
• Positionen in High-Profile-Haushalten
Das Vermittlungshonorar wird fällig bei
• Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und einer durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellten Betreuungsperson
oder
• tatsächlichem Beginn der Tätigkeit der vermittelten Betreuungsperson im Haushalt des Auftraggebers.
Ein Vermittlungserfolg liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ein Arbeitsverhältnis mit dieser Person eingeht oder diese ihre Tätigkeit tatsächlich aufnimmt.
Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kontakt direkt oder indirekt zustande kommt.
Dies gilt auch, wenn die Anstellung über Dritte, verbundene Unternehmen, Familienangehörige oder andere Haushalte erfolgt, sofern der Kontakt auf eine vorherige Vorstellung durch Rent a Nanny Mallorca zurückzuführen ist.
Die Weitergabe von Kandidatenprofilen oder Kontaktdaten an Dritte ist nicht zulässig und gilt im Falle einer daraus entstehenden Anstellung ebenfalls als Vermittlungserfolg im Sinne dieser AGB.
4. Allgemeine Regelungen
4.1 Vertraulichkeit
Alle von der Agentur bereitgestellten Informationen über Betreuungspersonen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt.
Eine Weitergabe von Profilen, Dossiers, Kontaktdaten oder sonstigen Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Rent a Nanny Mallorca nicht zulässig.
4.2 Aufsichtspflicht
Während der Betreuungszeit übertragen die Sorgeberechtigten die Aufsichtspflicht im rechtlich zulässigen Rahmen auf die Betreuungsperson.
Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung, Einsatzzeiten, Übergaben, Besonderheiten des Kindes sowie sicherheitsrelevante Informationen sind direkt zwischen Auftraggeber und Betreuungsperson abzustimmen.
4.3 Haftung
Rent a Nanny Mallorca übernimmt keine Haftung für das Verhalten, Handeln oder Unterlassen der vermittelten Personen während der Betreuung.
Die Agentur haftet nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt nach den gesetzlichen Vorschriften unberührt.
4.4 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.rentananny-mallorca.com/datenschutz
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
Verbrauchern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen steht bei außerhalb von Geschäftsräumen oder im Fernabsatz geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu.
Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts muss der Auftraggeber Rent a Nanny Mallorca mittels einer eindeutigen Erklärung, zum Beispiel per E-Mail oder schriftlich, über seinen Entschluss informieren, diesen Vertrag zu widerrufen.
Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist abgesendet wird.
5.1 Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Der Auftraggeber stimmt ausdrücklich zu, dass Rent a Nanny Mallorca bereits vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der beauftragten Dienstleistung beginnen darf.
Hierzu zählen insbesondere:
• Beratung und Klärung des Anforderungsprofils
• Prüfung der Anfrage und interne Kandidatenrecherche
• Matching mit potenziellen Betreuungskräften aus dem Netzwerk oder Bewerberpool
• Vorbereitung und Übermittlung von Kandidatenprofilen
• organisatorische Abstimmungen im Rahmen der Vermittlung oder Rekrutierung
• Dokumentation und Kontaktfreigabe
Widerruft der Auftraggeber den Vertrag, nachdem die Ausführung der Dienstleistung bereits begonnen hat, so hat der Auftraggeber einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zum Zeitpunkt des Widerrufs bereits erbrachten Leistungen im Verhältnis zum Gesamtumfang der vorgesehenen Dienstleistung entspricht.
Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und der Auftraggeber zuvor ausdrücklich zugestimmt hat, dass Rent a Nanny Mallorca mit der Ausführung der Dienstleistung vor Ablauf der Widerrufsfrist beginnt.
Bei der Vermittlung temporärer Betreuungskräfte gilt die Dienstleistung insbesondere dann als vollständig erbracht, wenn nach Zahlungseingang das vollständige Profil / Dossier sowie die Kontaktdaten einer geeigneten Betreuungskraft freigegeben wurden.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Geltung der AGB
Mit Beauftragung oder Zahlung einer Service-/Koordinationspauschale, einer Auftragsgebühr oder eines Vermittlungshonorars bestätigt der Auftraggeber die Kenntnisnahme und Akzeptanz dieser AGB.
Die AGB werden dem Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf dauerhaftem Datenträger zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website von Rent a Nanny Mallorca abrufbar.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt spanisches Recht.
Gerichtsstand ist, sofern gesetzlich zulässig, das zuständige Gericht in Palma de Mallorca.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt.
Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich.
Stand: Mai 2026