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Gericht

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

Rent a Nanny Mallorca

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1. Geltungsbereich

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen von Rent a Nanny Mallorca gegenüber Auftraggebern, insbesondere Familien und privaten Haushalten. Rent a Nanny Mallorca wird nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet.

Die Agentur erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:

1.  Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für einzelne, temporäre und regelmäßig wiederkehrende Einsätze
2.  Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur Anstellung in privaten Haushalten, in Vollzeit oder Teilzeit

 

Administrative Unterstützungsleistungen für Betreuungskräfte oder Bewerber:innen, beispielsweise vorbereitende Unterlagen oder Bestätigungen für administrative Zwecke, sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.

Maßgeblich ist die bei der verbindlichen Beauftragung gültige Fassung dieser AGB.

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2. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für einzelne, temporäre und regelmäßig wiederkehrende Einsätze

2.1 Vertragsgegenstand

Rent a Nanny Mallorca vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte für einzelne, stundenweise, zeitlich begrenzte, projektbezogene oder regelmäßig wiederkehrende Einsätze auf Mallorca.
 

Die Betreuungskräfte erbringen ihre Betreuungsleistungen als selbständig tätige und nach den der Agentur vorgelegten Unterlagen entsprechend registrierte Dienstleister:innen eigenverantwortlich. Eine Vermittlung als selbständige Betreuungskraft erfolgt nur, wenn die vorgesehene Ausgestaltung der Tätigkeit nach den der Agentur bekannten Rahmenbedingungen mit einer selbständigen Leistungserbringung vereinbar erscheint.
 

Der Vertrag über die eigentliche Betreuungsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft zustande. Rent a Nanny Mallorca ist nicht Vertragspartei dieser Betreuungsvereinbarung und schuldet nicht die Durchführung der Betreuungsleistung selbst.
 

2.2 Rolle der Agentur

Die Agentur übernimmt im Rahmen der Vermittlung die Prüfung der Anfrage, den Abgleich mit geeigneten Betreuungskräften aus ihrem professionellen Netzwerk sowie die organisatorische Abstimmung bis zur Kontaktfreigabe.
 

Steht innerhalb des bestehenden professionellen Netzwerks keine geeignete Betreuungskraft zur Verfügung, kann die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers eine gezielte Suche nach weiteren selbständig tätigen Betreuungskräften anbieten. Eine solche aktive Suche erfolgt auf Grundlage eines gesonderten Suchauftrags. Umfang, Leistungsinhalt und Suchgebühr werden vor Beginn der aktiven Suche individuell vereinbart.

Die aktive Suche beginnt erst nach Beauftragung in schriftlicher oder elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, und Eingang der vereinbarten Suchgebühr.

 

Die Vermittlungsleistung kann insbesondere die Erstellung eines unverbindlichen Betreuungsvorschlags, die Bereitstellung eines anonymisierten Kurzprofils, die Abstimmung wesentlicher Rahmenbedingungen sowie nach vollständigem Zahlungseingang der für die Kontaktfreigabe vereinbarten Service-/Koordinationspauschale und Vorliegen der erforderlichen Rechnungsangaben die Übermittlung des vollständigen Profils / Dossiers und der Kontaktdaten der Betreuungskraft umfassen.

Eine Garantie für das Auffinden oder die Verfügbarkeit einer geeigneten Betreuungskraft, für eine bestimmte Dauer der Verfügbarkeit oder für das Zustandekommen beziehungsweise den Fortbestand eines Betreuungsverhältnisses wird nicht übernommen.

 

2.3 Selbständigkeit, Verfügbarkeit und Konditionen der Betreuungskraft

Die Betreuungskräfte handeln eigenverantwortlich. Sie
 

• organisieren ihre Einsatzzeiten selbst und entscheiden, welche Einsätze sie annehmen;
• legen ihre eigenen Konditionen fest, insbesondere Stundenhonorar, mögliche Pauschalen, Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen;
• stimmen die konkreten Einsatzdetails unmittelbar mit dem Auftraggeber ab;
• rechnen ihre Betreuungsleistungen unmittelbar mit dem Auftraggeber ab.

 

Verfügbarkeiten können sich verändern. Bei weit im Voraus gestellten Anfragen lassen sie sich daher häufig erst näher am jeweiligen Einsatz belastbar bestätigen. Dies gilt unabhängig davon, ob es sich um einen einzelnen, temporären oder regelmäßig wiederkehrenden Betreuungsbedarf handelt, und insbesondere bei zeitlich kurzen Einsätzen mit geringem Stundenumfang sowie bei Terminen in Ferien- und Hauptreisezeiten oder im Zusammenhang mit frühzeitig geplanten Veranstaltungen.
 

Von der Betreuungskraft mitgeteilte Preise werden von der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als von der Betreuungskraft benannte Endpreise weitergegeben. Für die steuerliche Behandlung und ordnungsgemäße Rechnungsstellung ihrer Betreuungsleistungen ist ausschließlich die selbständige Betreuungskraft verantwortlich.
 

2.4 Service-/Koordinationspauschale und gesonderte Suchgebühr

Für die konkrete Vermittlung und Kontaktfreigabe einer geeigneten Betreuungskraft wird eine Service-/Koordinationspauschale erhoben. Diese vergütet insbesondere die fallbezogene Abstimmung mit der Betreuungskraft und dem Auftraggeber, die Aufbereitung und Bereitstellung des Betreuungsvorschlags, die Dokumentation sowie die Kontaktfreigabe. Bei einzelnen, temporären und regelmäßig wiederkehrenden Betreuungsmodellen bezieht sich diese Pauschale grundsätzlich auf die jeweils konkret angebotene Vermittlungsleistung.
 

Die Höhe der Service-/Koordinationspauschale sowie deren Leistungsumfang werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt. Sie richten sich insbesondere nach Art, Umfang, Dringlichkeit und Koordinationsaufwand des Vermittlungsauftrags.

Erfolgt die Vermittlung auf Grundlage des bestehenden professionellen Netzwerks der Agentur, fällt hierfür keine gesonderte Suchgebühr an.

Für eine gemäß Ziffer 2.2 gesondert beauftragte aktive Suche außerhalb des bestehenden Netzwerks wird zusätzlich eine Suchgebühr erhoben. Diese vergütet die im jeweiligen Angebot bezeichneten Leistungen der aktiven Suche, insbesondere die gezielte Ansprache beziehungsweise Ausschreibung, Vorauswahl und Prüfung potenziell geeigneter selbständig tätiger Betreuungskräfte sowie die damit verbundene Suchkoordination. Die Höhe der Suchgebühr und der vereinbarte Suchumfang werden dem Auftraggeber vor Beginn der aktiven Suche transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt.

 

Die Suchgebühr vergütet die beauftragte aktive Suche und ist nicht vom Erfolg einer späteren Vermittlung abhängig. Führt die Suche zu einem geeigneten Betreuungsvorschlag und entscheidet sich der Auftraggeber anschließend für die Vermittlung und Kontaktfreigabe, fällt zusätzlich die hierfür vereinbarte Service-/Koordinationspauschale an. Die Suchgebühr wird nicht auf die Service-/Koordinationspauschale angerechnet. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
 

Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung entstehen dem Auftraggeber zusätzliche oder laufende Agenturgebühren nur, wenn diese vorab ausdrücklich angeboten und vereinbart wurden. Gesonderte vertragliche Vergütungs- oder Provisionsvereinbarungen zwischen der Agentur und der selbständigen Betreuungskraft begründen für den Auftraggeber keine zusätzlichen Zahlungspflichten.
 

Bei Vermittlungsaufträgen, die innerhalb von 72 Stunden vor dem gewünschten Betreuungsbeginn koordiniert und realisiert werden müssen, kann zusätzlich ein Eilzuschlag erhoben werden. Ein etwaiger Eilzuschlag wird vor der verbindlichen Beauftragung ebenfalls transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt.

Die für die konkrete Vermittlung und Kontaktfreigabe vereinbarte Service-/Koordinationspauschale ist nach entsprechender verbindlicher Beauftragung sofort fällig. Die Kontaktfreigabe und die Übermittlung des vollständigen Profils / Dossiers erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang dieser Pauschale und nach Vorliegen der für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben.

 

Nach erfolgter Kontaktfreigabe gemäß Ziffer 2.6 gilt die vereinbarte initiale Vermittlungsleistung als erbracht. Soweit zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, nicht entgegenstehen, ist die Service-/Koordinationspauschale nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Vermittlungsleistung nicht erstattbar.

Die Service-/Koordinationspauschale ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber die vermittelte Betreuung anschließend tatsächlich in Anspruch nimmt, sofern die vereinbarte Agenturleistung bereits vollständig erbracht wurde und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte nicht entgegenstehen.

 

2.5 Betreuungskosten, Pauschalen, Fahrtkosten und Spesen

Die Kosten der eigentlichen Kinderbetreuung werden unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft vereinbart und abgerechnet.
 

Je nach Einsatz können die Betreuungskosten auf Grundlage eines Stundenhonorars oder einer individuell vereinbarten Pauschale berechnet werden. Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen werden, sofern anfallend, ebenfalls direkt zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft abgestimmt und abgerechnet.
 

Rent a Nanny Mallorca stellt keine Rechnungen über die Betreuungsleistung, Fahrtkosten oder sonstige Spesen der selbständigen Betreuungskraft aus.
 

2.6 Umfang der Vermittlungsleistung

Die initiale Vermittlungsleistung der Agentur gilt vollständig erbracht, sobald dem Auftraggeber nach vollständigem Zahlungseingang der für die Kontaktfreigabe vereinbarten Service-/Koordinationspauschale mindestens eine geeignete Betreuungskraft mit vollständigem Profil / Dossier und Kontaktdaten freigegeben wurde, sofern diese Betreuungskraft
 

• den wesentlichen Kriterien der Anfrage entspricht;
• für den vorgesehenen Bedarf grundsätzlich in Betracht kommt beziehungsweise für den angefragten Einsatz grundsätzlich verfügbar ist;
• Interesse an dem vorgesehenen Einsatz oder Betreuungsbedarf bestätigt hat.

 

Ein Anspruch auf unbegrenzte Nachvorschläge besteht nicht. Sollte eine vorgeschlagene Betreuungskraft vor Kontaktfreigabe nicht mehr verfügbar sein, bemüht sich die Agentur im Rahmen des vereinbarten Leistungsumfangs und ihrer Möglichkeiten um einen alternativen Vorschlag. Eine Garantie für eine erfolgreiche Ersatzvermittlung besteht nicht.
 

Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung bezieht sich die vollständige Erbringung der initialen Vermittlungsleistung auf die Vermittlung und Kontaktfreigabe. Eine darüber hinausgehende laufende Koordination durch die Agentur ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
 

2.7 Regelmäßig wiederkehrende Betreuung

Regelmäßig wiederkehrende Betreuung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber eine selbständige Betreuungskraft wiederholt benötigt, etwa an bestimmten Wochentagen oder flexibel nach vorheriger Absprache.
 

Nach der Kontaktfreigabe können Auftraggeber und Betreuungskraft die einzelnen Termine, Einsatzzeiten und sonstigen konkreten Details grundsätzlich direkt miteinander abstimmen. Die Betreuungskraft bleibt dabei eigenverantwortlich tätig und entscheidet selbst über die Annahme einzelner Einsätze sowie über ihre Konditionen.
 

Eine bestimmte Anzahl zukünftiger Einsätze oder eine dauerhafte Verfügbarkeit wird durch die Agentur nicht garantiert. Ändern sich Umfang, Regelmäßigkeit oder organisatorische Einbindung der Tätigkeit wesentlich, kann eine erneute Prüfung erforderlich sein, ob die vorgesehene Ausgestaltung weiterhin als selbständige Tätigkeit in Betracht kommt oder ein anderes Betreuungsmodell, insbesondere eine Anstellung im privaten Familienhaushalt, sachgerechter ist.
 

Eine regelmäßig wiederkehrende Betreuung begründet für sich allein keinen unbefristeten Agenturvertrag mit dem Auftraggeber. Zusätzliche laufende Leistungen der Agentur bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
 

2.8 Folgeaufträge und Kundenschutz

Folge- und Wiederholungseinsätze mit Betreuungskräften, die dem Auftraggeber durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellt wurden, gelten innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Vorstellung als aus der Vermittlung der Agentur hervorgegangen.
 

Die unmittelbare terminliche Abstimmung und direkte Abrechnung zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft gemäß diesen AGB ist ausdrücklich zulässig und stellt keine Umgehung der Agentur dar. Nicht zulässig sind dagegen Absprachen, die gezielt darauf gerichtet sind, den vereinbarten Vermittlungsprozess oder ausdrücklich bestehende Vermittlungsregelungen zu umgehen.
 

Zusätzliche Agenturgebühren gegenüber dem Auftraggeber entstehen für Folge- oder Wiederholungseinsätze nur, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurden.
 

Soll eine zuvor als selbständige Betreuungskraft vorgestellte Person später im privaten Familienhaushalt angestellt werden, ist dies vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses mit der Agentur abzustimmen. Eine etwaige Rekrutierungs- oder Vermittlungsvergütung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber.


3. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur Anstellung in privaten Haushalten, in Vollzeit oder Teilzeit
3.1 Vertragsgegenstand
Rent a Nanny Mallorca rekrutiert im Auftrag des Auftraggebers geeignete Betreuungspersonen zur Anstellung im privaten Haushalt.
Die Rekrutierung kann sowohl längerfristige als auch zeitlich begrenzte Beschäftigungsbedarfe umfassen. Der Arbeitsvertrag wird ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungsperson geschlossen. Rent a Nanny Mallorca ist weder Arbeitgeberin noch Vertragspartei des Arbeitsverhältnisses.

Die konkrete arbeitsvertragliche und administrative Umsetzung sowie die Erfüllung der mit der Arbeitgeberstellung verbundenen Pflichten obliegen dem Auftraggeber. Sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird, schuldet die Agentur keine arbeitsrechtliche, steuerliche oder sozialversicherungsrechtliche Beratung oder Arbeitgeberadministration.

Vor der verbindlichen Beauftragung kann die Agentur bereits eine unverbindliche Vorprüfung möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten aus dem bestehenden Netzwerk oder Bewerberpool vornehmen. Eine aktive, strukturierte Rekrutierung beginnt jedoch erst nach Beauftragung in schriftlicher oder elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, und Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr. Eine Garantie für die erfolgreiche Besetzung einer Position oder für eine Besetzung innerhalb eines bestimmten Zeitraums wird nicht übernommen.


3.2 Berechnungsgrundlage des Vermittlungshonorars
Das Vermittlungshonorar bemisst sich grundsätzlich nach der für die zu besetzende Position maßgeblichen Bruttogesamtvergütung. Bei Positionen, die auf eine Beschäftigungsdauer von mindestens zwölf Monaten oder auf eine unbefristete Beschäftigung angelegt sind, ist grundsätzlich die für die ersten zwölf Monate vorgesehene Bruttogesamtvergütung maßgeblich.

Bei Positionen mit einem von vornherein zeitlich begrenzten Beschäftigungsbedarf von weniger als zwölf Monaten kann abweichend die für den vorgesehenen Beschäftigungszeitraum zugrunde gelegte Bruttogesamtvergütung als Berechnungsgrundlage vereinbart werden. Die im konkreten Vermittlungsauftrag maßgebliche Berechnungsgrundlage wird dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent mitgeteilt.

Weicht die sich bei erfolgreicher Besetzung aus den tatsächlich vereinbarten Vergütungsbedingungen für den nach den vorstehenden Absätzen maßgeblichen Berechnungszeitraum ergebende Bruttogesamtvergütung von einer zuvor zugrunde gelegten Kalkulation ab, ist für die endgültige Berechnung des Vermittlungshonorars diese Bruttogesamtvergütung maßgeblich.

Die maßgebliche Bruttogesamtvergütung umfasst insbesondere:

•    das reguläre Grundgehalt 
•    vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen 
•    geldwerte Vorteile, sofern diese Bestandteil des Gesamtvergütungspakets sind, zum Beispiel Unterkunft oder Verpflegung 


3.3 Vermittlungsprozess und Honorarstruktur
Die Rekrutierung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Vermittlungsmodells.

1. Auftragsgebühr - Start der Rekrutierung
Bei Beauftragung wird eine individuelle Auftragsgebühr vereinbart. Die Höhe richtet sich insbesondere nach Art, Umfang und Komplexität des Suchauftrags und wird dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent einschließlich der gesetzlichen IVA mitgeteilt. Die operative Rekrutierung beginnt nach Beauftragung in schriftlicher oder elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, und Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr.

Die Auftragsgebühr vergütet den initialen Rekrutierungsaufwand der Agentur und ist nicht vom Erfolg einer späteren Vermittlung abhängig. Ob und in welchem Umfang die Auftragsgebühr bei erfolgreicher Vermittlung auf das Vermittlungshonorar angerechnet wird, richtet sich nach dem jeweiligen Angebot und wird dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent mitgeteilt.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere die Regelungen zum Widerruf und zum anteiligen Wertersatz bei ausdrücklich verlangtem vorzeitigen Leistungsbeginn, bleiben unberührt.

2. Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Besetzung
Bei erfolgreicher Vermittlung wird ein Vermittlungshonorar erhoben. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Suchauftrags und beträgt in der Regel 10 % bis 15 % der nach Ziffer 3.2 maßgeblichen Bruttogesamtvergütung zuzüglich gesetzlicher IVA. Typischerweise unterscheidet die Agentur zwischen folgenden Suchmodellen:


Standardsuche
ca. 10 % der nach Ziffer 3.2 maßgeblichen Bruttogesamtvergütung

Premium-Suche
ca. 12 % bis 15 % der nach Ziffer 3.2 maßgeblichen Bruttogesamtvergütung


Premium-Suchaufträge können beispielsweise Live-in-Nannies, Rota-Nannies, mehrsprachige oder spezialisierte Betreuungskräfte, Travel-Nannies oder Positionen in High-Profile-Haushalten betreffen.

Der für den konkreten Vermittlungsauftrag geltende Prozentsatz wird dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent mitgeteilt und vereinbart.

Bei zeitlich begrenzten Positionen, geringem Stundenumfang oder sonstigen Suchaufträgen, bei denen die prozentuale Berechnung den tatsächlichen Rekrutierungsaufwand nicht angemessen abbildet, kann ein Mindestvermittlungshonorar oder ein individuelles pauschales Vermittlungshonorar vereinbart werden.
Die konkrete Berechnungsgrundlage und Höhe einschließlich der anfallenden gesetzlichen IVA werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent mitgeteilt. Eine etwaige Anrechnung der Auftragsgebühr richtet sich auch in diesen Fällen nach dem jeweiligen Angebot.


Das Vermittlungshonorar wird fällig, sobald zwischen dem Auftraggeber und einer durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellten Betreuungsperson ein Arbeitsvertrag geschlossen wird, spätestens jedoch mit dem tatsächlichen Beginn der Tätigkeit der vermittelten Betreuungsperson für den Auftraggeber.

Ein Vermittlungserfolg liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ein Arbeitsverhältnis mit dieser Person eingeht oder diese ihre Tätigkeit tatsächlich aufnimmt. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kontakt direkt oder indirekt zustande kommt.

Ein Vermittlungserfolg im Sinne dieser Ziffer liegt auch dann vor, wenn die Anstellung über Dritte, Familienangehörige oder andere Haushalte erfolgt, sofern der Kontakt auf eine vorherige Vorstellung durch Rent a Nanny Mallorca zurückzuführen ist und eine entsprechende Vergütungspflicht mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.

Bei Positionen, deren Vermittlungshonorar zunächst auf Grundlage eines Beschäftigungszeitraums von weniger als zwölf Monaten berechnet wird, kann für den Fall einer späteren Verlängerung, Fortführung oder Umwandlung in eine längerfristige beziehungsweise unbefristete Beschäftigung eine Nachberechnung des Vermittlungshonorars vereinbart werden. Voraussetzung hierfür ist, dass die entsprechende Regelung dem Auftraggeber bereits vor der ursprünglichen Beauftragung im konkreten Vermittlungsangebot transparent mitgeteilt und vereinbart wurde.

Die Weitergabe von Kandidatenprofilen oder Kontaktdaten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht zulässig.


4. Allgemeine Regelungen
4.1 Vertraulichkeit
Alle von der Agentur bereitgestellten Informationen über Betreuungspersonen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe von Profilen, Dossiers, Kontaktdaten oder sonstigen personenbezogenen Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Rent a Nanny Mallorca nicht zulässig.

4.2 Aufsicht und konkrete Betreuungsdurchführung
Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung, Einsatzzeiten, Übergaben, Besonderheiten des Kindes sowie sicherheitsrelevante Informationen sind, soweit sie nicht bereits verbindlich festgelegt wurden, unmittelbar zwischen Auftraggeber und Betreuungsperson abzustimmen.

Während der tatsächlichen Betreuungszeit übernimmt die Betreuungsperson die ihr im Rahmen des jeweiligen Betreuungs- oder Arbeitsverhältnisses und der gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufsichts- und Sorgfaltspflichten.

4.3 Haftung
Rent a Nanny Mallorca schuldet die vereinbarte Vermittlungs-, Such- beziehungsweise Rekrutierungsleistung, nicht jedoch die tatsächliche Durchführung der Betreuung oder die ordnungsgemäße Erfüllung des jeweiligen Betreuungs-, Dienstleistungs- oder Arbeitsverhältnisses zwischen Betreuungsperson und Auftraggeber beziehungsweise Arbeitgeber. Für eigene Pflichtverletzungen der Agentur gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.

Für die Durchführung der Betreuung ist die jeweilige Betreuungsperson im Rahmen des jeweils bestehenden Rechtsverhältnisses verantwortlich. Bei angestellten Betreuungspersonen bleiben die dem jeweiligen Arbeitgeber obliegenden gesetzlichen Pflichten unberührt. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Handlungen oder Unterlassungen der Betreuungsperson, soweit eine Haftung der Agentur hierfür nicht aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.

Keine Bestimmung dieser AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.

4.4 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.rentananny-mallorca.com/datenschutz


5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt grundsätzlich 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses. Soweit die gesetzlichen Bestimmungen im Einzelfall eine längere Widerrufsfrist vorsehen, bleibt diese unberührt.

Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung an Rent a Nanny Mallorca, Astrid Flamer, Carrer Platja 1, 07560 Son Moro, St. Llorenç de Cardassar, Spanien, E-Mail: contact@rentananny-mallorca.com, aus der der Entschluss hervorgeht, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung aus.

Das am Ende dieser AGB enthaltene Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend.


Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet die Agentur die im Rahmen des widerrufenen Vertrags erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung bei der Agentur eingegangen ist, vorbehaltlich eines nach Ziffer 5.2 gesetzlich geschuldeten anteiligen Wertersatzes. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Verbraucher entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.

5.2 Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
S
oll die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der kostenpflichtigen Dienstleistung beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich. Diese ausdrückliche Aufforderung muss zugleich die Bestätigung des Auftraggebers enthalten, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Agentur erlischt.

Widerruft der Auftraggeber nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, hat er einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Dieser Betrag bemisst sich grundsätzlich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung am vereinbarten Gesamtumfang.
 

Bei der Vermittlung selbständiger Betreuungskräfte kann die vereinbarte Vermittlungsleistung insbesondere dann vollständig erbracht sein, wenn nach vollständigem Zahlungseingang der für die Kontaktfreigabe vereinbarten Service-/Koordinationspauschale das vollständige Profil / Dossier und die Kontaktdaten einer geeigneten Betreuungskraft freigegeben wurden.
 

Bei gesondert beauftragten aktiven Suchleistungen gemäß Ziffer 2.2 richtet sich der Leistungsstand nach den bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Such-, Prüfungs- und Koordinationsleistungen. Die Suchleistung kann insbesondere dann vollständig erbracht sein, wenn der im konkreten Angebot vereinbarte Such-, Prüfungs- und Koordinationsumfang vollständig durchgeführt wurde; ein erfolgreicher Vermittlungsvorschlag ist hierfür nicht erforderlich.
 

Bei Rekrutierungsaufträgen gemäß Ziffer 3 richtet sich der Leistungsstand nach den bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Rekrutierungsleistungen und dem im konkreten Angebot vereinbarten Leistungsumfang.

Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.

6. Beauftragung und Geltung der AGB

Vor der verbindlichen Beauftragung erhält der Auftraggeber Informationen zum konkreten Leistungsumfang, zur jeweils vereinbarten Vergütung sowie zu diesen AGB. Bei Rekrutierungsaufträgen gemäß Ziffer 3 wird zusätzlich vorab mitgeteilt, ob und in welchem Umfang die Auftragsgebühr auf das Vermittlungshonorar angerechnet wird.
 

Eine verbindliche Beauftragung liegt grundsätzlich vor, wenn der Auftraggeber das konkrete Vermittlungs-, Such- oder Rekrutierungsangebot schriftlich oder in elektronischer Form, insbesondere per E-Mail, bestätigt, sofern im jeweiligen Angebot nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart wurde.
 

Soweit für eine aktive Suche, eine operative Rekrutierung oder eine Kontaktfreigabe eine vorab fällige Gebühr oder Pauschale vereinbart wurde, erfolgt der jeweilige Leistungsschritt erst nach vollständigem Zahlungseingang. Die Regelungen zum vorzeitigen Leistungsbeginn während einer bestehenden Widerrufsfrist bleiben hiervon unberührt.
 

Mit der verbindlichen Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm diese AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und er sie akzeptiert. Die AGB werden dem Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als PDF per E-Mail, zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website von Rent a Nanny Mallorca abrufbar.
 

Eine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist wird nicht allein durch die allgemeine Akzeptanz dieser AGB ersetzt; soweit erforderlich, wird sie gesondert ausdrücklich eingeholt.


7. Schlussbestimmungen

Es gilt spanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren gesetzlichen Kollisionsnormen zugunsten eines Verbrauchers gelten, bleiben unberührt.
 

Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, das zuständige Gericht in Palma de Mallorca vereinbart.
 

Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
 

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.

Anlage: Muster-Widerrufsformular

(Dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.)

An:
Rent a Nanny Mallorca
Astrid Flamer
Carrer Platja 1
07560 Son Moro, St. Llorenç de Cardassar
Spanien

E-Mail: contact@rentananny-mallorca.com
 

Hiermit teile(n) ich/wir (*) Ihnen mit, dass ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung widerrufe(n):

Vertrag geschlossen am: ____________________

Name des/der Verbraucher(s):

Anschrift des/der Verbraucher(s):

Datum: ____________________

Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):

(*) Unzutreffendes streichen.


Stand: September 2026

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Rent a Nanny Mallorca
Persönlich geführte Vermittlungsagentur für Kinderbetreuung auf Mallorca.

©2021-2026 Rent a Nanny Mallorca 

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