
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Rent a Nanny Mallorca
Inhaltsübersicht
1. Geltungsbereich
2. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für einzelne, temporäre und regelmäßig wiederkehrende Einsätze
3. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur längerfristigen Anstellung
4. Allgemeine Regelungen
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
6. Beauftragung und Geltung der AGB
7. Schlussbestimmungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Vermittlungs- und Rekrutierungsleistungen von Rent a Nanny Mallorca gegenüber Auftraggebern, insbesondere Familien und privaten Haushalten. Rent a Nanny Mallorca wird nachfolgend als „Agentur“ bezeichnet.
Die Agentur erbringt insbesondere folgende Dienstleistungen:
1. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für einzelne, temporäre und regelmäßig wiederkehrende Einsätze
2. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur Festanstellung in privaten Haushalten, in Vollzeit oder Teilzeit
Administrative Unterstützungsleistungen für Betreuungskräfte oder Bewerber:innen, beispielsweise vorbereitende Unterlagen oder Bestätigungen für administrative Zwecke, sind nicht Gegenstand dieser AGB, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird.
Maßgeblich ist die bei der verbindlichen Beauftragung gültige Fassung dieser AGB.
2. Vermittlung qualifizierter Betreuungskräfte für einzelne, temporäre und regelmäßig wiederkehrende Einsätze
2.1 Vertragsgegenstand
Rent a Nanny Mallorca vermittelt qualifizierte Betreuungskräfte für einzelne, stundenweise, zeitlich begrenzte, projektbezogene oder regelmäßig wiederkehrende Einsätze auf Mallorca.
Die Betreuungskräfte erbringen ihre Betreuungsleistungen als selbständig tätige und nach den der Agentur vorgelegten Unterlagen entsprechend registrierte Dienstleister:innen eigenverantwortlich. Eine Vermittlung als selbständige Betreuungskraft erfolgt nur, wenn die vorgesehene Ausgestaltung der Tätigkeit nach den der Agentur bekannten Rahmenbedingungen mit einer selbständigen Leistungserbringung vereinbar erscheint.
Der Vertrag über die eigentliche Betreuungsleistung kommt ausschließlich zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft zustande. Rent a Nanny Mallorca ist nicht Vertragspartei dieser Betreuungsvereinbarung und schuldet nicht die Durchführung der Betreuungsleistung selbst.
2.2 Rolle der Agentur
Die Agentur übernimmt im Rahmen der Vermittlung die Prüfung der Anfrage, den Abgleich mit geeigneten Betreuungskräften aus ihrem professionellen Netzwerk sowie die organisatorische Abstimmung bis zur Kontaktfreigabe.
Die Vermittlungsleistung kann insbesondere die Erstellung eines unverbindlichen Betreuungsvorschlags, die Bereitstellung eines anonymisierten Kurzprofils, die Abstimmung wesentlicher Rahmenbedingungen sowie – nach vollständigem Zahlungseingang und Vorliegen der erforderlichen Rechnungsangaben – die Übermittlung des vollständigen Profils / Dossiers und der Kontaktdaten der Betreuungskraft umfassen.
Eine Garantie für die Verfügbarkeit einzelner Betreuungskräfte, für eine bestimmte Dauer der Verfügbarkeit oder für das Zustandekommen beziehungsweise den Fortbestand eines Betreuungsverhältnisses wird nicht übernommen.
2.3 Selbständigkeit, Verfügbarkeit und Konditionen der Betreuungskraft
Die Betreuungskräfte handeln eigenverantwortlich. Sie
• organisieren ihre Einsatzzeiten selbst und entscheiden, welche Einsätze sie annehmen;
• legen ihre eigenen Konditionen fest, insbesondere Stundenhonorar, mögliche Pauschalen, Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen;
• stimmen die konkreten Einsatzdetails unmittelbar mit dem Auftraggeber ab;
• rechnen ihre Betreuungsleistungen unmittelbar mit dem Auftraggeber ab.
Verfügbarkeiten können sich verändern und insbesondere in Ferienzeiten, bei kurzfristigen Anfragen oder bei regelmäßig wiederkehrendem Bedarf erst näher am jeweiligen Einsatz verbindlich bestätigen lassen.
Von der Betreuungskraft mitgeteilte Preise werden von der Agentur, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, als von der Betreuungskraft benannte Endpreise weitergegeben. Für die steuerliche Behandlung und ordnungsgemäße Rechnungsstellung ihrer Betreuungsleistungen ist ausschließlich die selbständige Betreuungskraft verantwortlich.
2.4 Service-/Koordinationspauschale
Für Auswahl, Abstimmung, Koordination, Dokumentation und Kontaktfreigabe wird eine Service-/Koordinationspauschale erhoben. Bei einzelnen, temporären und regelmäßig wiederkehrenden Betreuungsmodellen bezieht sich diese Pauschale grundsätzlich auf die jeweils konkret angebotene Vermittlungsleistung.
Die Höhe der Service-/Koordinationspauschale sowie deren Leistungsumfang werden dem Auftraggeber vor der verbindlichen Beauftragung transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt. Sie richten sich insbesondere nach Art, Umfang, Dringlichkeit und Koordinationsaufwand des Vermittlungsauftrags.
Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung entstehen dem Auftraggeber zusätzliche oder laufende Agenturgebühren nur, wenn diese vorab ausdrücklich angeboten und vereinbart wurden. Gesonderte vertragliche Vergütungs- oder Provisionsvereinbarungen zwischen der Agentur und der selbständigen Betreuungskraft begründen für den Auftraggeber keine zusätzlichen Zahlungspflichten.
Bei Vermittlungsaufträgen, die innerhalb von 72 Stunden vor dem gewünschten Betreuungsbeginn koordiniert und realisiert werden müssen, kann zusätzlich ein Eilzuschlag erhoben werden. Ein etwaiger Eilzuschlag wird vor der verbindlichen Beauftragung ebenfalls transparent als Endbetrag inklusive gesetzlicher IVA mitgeteilt.
Die vereinbarte Service-/Koordinationspauschale ist nach verbindlicher Beauftragung sofort fällig. Die Kontaktfreigabe und die Übermittlung des vollständigen Profils / Dossiers erfolgen erst nach vollständigem Zahlungseingang und nach Vorliegen der für die Rechnungsstellung erforderlichen Angaben.
Nach erfolgter Kontaktfreigabe gilt die vereinbarte initiale Vermittlungsleistung als erbracht. Soweit zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere ein bestehendes Widerrufsrecht, nicht entgegenstehen, ist die Service-/Koordinationspauschale nach vollständiger Erbringung der vereinbarten Vermittlungsleistung nicht erstattbar.
Die Service-/Koordinationspauschale ist unabhängig davon geschuldet, ob der Auftraggeber die vermittelte Betreuung anschließend tatsächlich in Anspruch nimmt, sofern die vereinbarte Agenturleistung bereits vollständig erbracht wurde und zwingende gesetzliche Verbraucherrechte nicht entgegenstehen.
2.5 Betreuungskosten, Pauschalen, Fahrtkosten und Spesen
Die Kosten der eigentlichen Kinderbetreuung werden unmittelbar zwischen dem Auftraggeber und der Betreuungskraft vereinbart und abgerechnet.
Je nach Einsatz können die Betreuungskosten auf Grundlage eines Stundenhonorars oder einer individuell vereinbarten Pauschale berechnet werden. Fahrtkosten und sonstige einsatzbezogene Spesen werden, sofern anfallend, ebenfalls direkt zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft abgestimmt und abgerechnet.
Rent a Nanny Mallorca stellt keine Rechnungen über die Betreuungsleistung, Fahrtkosten oder sonstige Spesen der selbständigen Betreuungskraft aus.
2.6 Umfang der Vermittlungsleistung
Die initiale Vermittlungsleistung der Agentur gilt vollständig erbracht, sobald dem Auftraggeber nach Zahlungseingang mindestens eine geeignete Betreuungskraft mit vollständigem Profil / Dossier und Kontaktdaten freigegeben wurde, sofern diese Betreuungskraft
• den wesentlichen Kriterien der Anfrage entspricht;
• für den vorgesehenen Bedarf grundsätzlich in Betracht kommt beziehungsweise für den angefragten Einsatz grundsätzlich verfügbar ist;
• Interesse an dem vorgesehenen Einsatz oder Betreuungsbedarf bestätigt hat.
Ein Anspruch auf unbegrenzte Nachvorschläge besteht nicht. Sollte eine vorgeschlagene Betreuungskraft vor Kontaktfreigabe nicht mehr verfügbar sein, bemüht sich die Agentur im Rahmen ihrer Möglichkeiten um einen alternativen Vorschlag. Eine Garantie für eine erfolgreiche Ersatzvermittlung besteht nicht.
Bei regelmäßig wiederkehrender Betreuung bezieht sich die vollständige Erbringung der initialen Vermittlungsleistung auf die Vermittlung und Kontaktfreigabe. Eine darüber hinausgehende laufende Koordination durch die Agentur ist nur geschuldet, wenn sie ausdrücklich vereinbart wurde.
2.7 Regelmäßig wiederkehrende Betreuung
Regelmäßig wiederkehrende Betreuung liegt insbesondere vor, wenn der Auftraggeber eine selbständige Betreuungskraft wiederholt benötigt, etwa an bestimmten Wochentagen oder flexibel nach vorheriger Absprache.
Nach der Kontaktfreigabe können Auftraggeber und Betreuungskraft die einzelnen Termine, Einsatzzeiten und sonstigen konkreten Details grundsätzlich direkt miteinander abstimmen. Die Betreuungskraft bleibt dabei eigenverantwortlich tätig und entscheidet selbst über die Annahme einzelner Einsätze sowie über ihre Konditionen.
Eine bestimmte Anzahl zukünftiger Einsätze oder eine dauerhafte Verfügbarkeit wird durch die Agentur nicht garantiert. Ändern sich Umfang, Regelmäßigkeit oder organisatorische Einbindung der Tätigkeit wesentlich, kann eine erneute Prüfung erforderlich sein, ob die vorgesehene Ausgestaltung weiterhin als selbständige Tätigkeit in Betracht kommt oder ein anderes Betreuungsmodell, insbesondere eine Anstellung im privaten Familienhaushalt, sachgerechter ist.
Eine regelmäßig wiederkehrende Betreuung begründet für sich allein keinen unbefristeten Agenturvertrag mit dem Auftraggeber. Zusätzliche laufende Leistungen der Agentur bedürfen einer gesonderten Vereinbarung.
2.8 Folgeaufträge und Kundenschutz
Folge- und Wiederholungseinsätze mit Betreuungskräften, die dem Auftraggeber durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellt wurden, gelten innerhalb von 18 Monaten nach der ersten Vorstellung als aus der Vermittlung der Agentur hervorgegangen.
Die unmittelbare terminliche Abstimmung und direkte Abrechnung zwischen Auftraggeber und Betreuungskraft gemäß diesen AGB ist ausdrücklich zulässig und stellt keine Umgehung der Agentur dar. Nicht zulässig sind dagegen Absprachen, die gezielt darauf gerichtet sind, den vereinbarten Vermittlungsprozess oder ausdrücklich bestehende Vermittlungsregelungen zu umgehen.
Zusätzliche Agenturgebühren gegenüber dem Auftraggeber entstehen für Folge- oder Wiederholungseinsätze nur, wenn sie vorab ausdrücklich vereinbart wurden.
Soll eine zuvor als selbständige Betreuungskraft vorgestellte Person später im privaten Familienhaushalt angestellt werden, ist dies vor Abschluss des Arbeitsverhältnisses mit der Agentur abzustimmen. Eine etwaige Rekrutierungs- oder Vermittlungsvergütung bedarf einer gesonderten Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
3. Rekrutierung qualifizierter Betreuungskräfte zur längerfristigen Anstellung in privaten Haushalten, in Vollzeit oder Teilzeit
3.1 Vertragsgegenstand
Rent a Nanny Mallorca rekrutiert im Auftrag des Auftraggebers geeignete Betreuungspersonen zur längerfristigen Anstellung im privaten Haushalt.
Vor der verbindlichen Beauftragung kann die Agentur bereits eine unverbindliche Vorprüfung möglicher Kandidatinnen oder Kandidaten aus dem bestehenden Netzwerk oder Bewerberpool vornehmen. Eine aktive, strukturierte Rekrutierung beginnt jedoch erst nach Beauftragung in Textform und Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr.
3.2 Berechnungsgrundlage des Vermittlungshonorars
Das Vermittlungshonorar bemisst sich an der effektiven Bruttojahresgesamtvergütung der zu besetzenden Position. Diese umfasst insbesondere:
• das reguläre Grundgehalt
• vertraglich vereinbarte Sonderzahlungen
• geldwerte Vorteile, sofern diese Bestandteil des Gesamtvergütungspakets sind, zum Beispiel Unterkunft oder Verpflegung
3.3 Vermittlungsprozess und Honorarstruktur
Die Rekrutierung erfolgt im Rahmen eines zweistufigen Vermittlungsmodells.
1. Auftragsgebühr - Start der Rekrutierung
Bei Beauftragung wird eine individuelle Auftragsgebühr vereinbart. Die Höhe kann abhängig von Umfang und Komplexität des Suchauftrags variieren. Die operative Rekrutierung beginnt nach Beauftragung in Textform und Eingang der vereinbarten Auftragsgebühr.
Die Auftragsgebühr vergütet den initialen Aufwand der Agentur. Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte, insbesondere die Regelungen zum Widerruf und zum anteiligen Wertersatz bei ausdrücklich verlangtem vorzeitigen Leistungsbeginn, bleiben unberührt.
2. Vermittlungshonorar bei erfolgreicher Besetzung
Bei erfolgreicher Vermittlung wird ein Vermittlungshonorar erhoben. Die Höhe richtet sich nach Art und Umfang des Suchauftrags und beträgt in der Regel 10 % bis 15 % der effektiven Bruttojahresgesamtvergütung zuzüglich gesetzlicher IVA. Typischerweise unterscheidet die Agentur zwischen folgenden Suchmodellen:
Standardsuche
ca. 10 % der Bruttojahresgesamtvergütung
Premium-Suche
ca. 12 % bis 15 % der Bruttojahresgesamtvergütung
Premium-Suchaufträge können beispielsweise Live-in-Nannies, Rota-Nannies, mehrsprachige oder spezialisierte Betreuungskräfte, Travel-Nannies oder Positionen in High-Profile-Haushalten betreffen.
Das Vermittlungshonorar wird fällig bei
• Abschluss eines Arbeitsvertrages zwischen Auftraggeber und einer durch Rent a Nanny Mallorca vorgestellten Betreuungsperson;
oder
• tatsächlichem Beginn der Tätigkeit der vermittelten Betreuungsperson im Haushalt des Auftraggebers.
Ein Vermittlungserfolg liegt auch dann vor, wenn der Auftraggeber innerhalb von 18 Monaten nach Vorstellung einer Kandidatin oder eines Kandidaten ein Arbeitsverhältnis mit dieser Person eingeht oder diese ihre Tätigkeit tatsächlich aufnimmt. Der Vergütungsanspruch besteht unabhängig davon, ob der Kontakt direkt oder indirekt zustande kommt.
Dies gilt auch, wenn die Anstellung über Dritte, Familienangehörige oder andere Haushalte erfolgt, sofern der Kontakt auf eine vorherige Vorstellung durch Rent a Nanny Mallorca zurückzuführen ist und eine entsprechende Vergütungspflicht mit dem Auftraggeber vereinbart wurde.
Die Weitergabe von Kandidatenprofilen oder Kontaktdaten an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung der Agentur nicht zulässig.
4. Allgemeine Regelungen
4.1 Vertraulichkeit
Alle von der Agentur bereitgestellten Informationen über Betreuungspersonen sind vertraulich zu behandeln und ausschließlich für den jeweiligen Auftraggeber bestimmt. Eine Weitergabe von Profilen, Dossiers, Kontaktdaten oder sonstigen personenbezogenen Informationen an Dritte ist ohne vorherige Zustimmung von Rent a Nanny Mallorca nicht zulässig.
4.2 Aufsicht und konkrete Betreuungsdurchführung
Die konkrete Ausgestaltung der Betreuung, Einsatzzeiten, Übergaben, Besonderheiten des Kindes sowie sicherheitsrelevante Informationen sind unmittelbar zwischen Auftraggeber und Betreuungsperson abzustimmen.
Während der tatsächlichen Betreuungszeit übernimmt die Betreuungsperson die ihr im Rahmen der konkreten Betreuungsvereinbarung und der gesetzlichen Vorschriften obliegenden Aufsichts- und Sorgfaltspflichten.
4.3 Haftung
Rent a Nanny Mallorca schuldet die vereinbarte Vermittlungs- beziehungsweise Rekrutierungsleistung, nicht jedoch die eigentliche Betreuungsleistung der selbständig tätigen Betreuungskraft. Für eigene Pflichtverletzungen der Agentur gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen.
Für die selbständige Durchführung der Betreuung durch eine vermittelte selbständige Betreuungskraft ist diese selbst verantwortlich. Die Agentur übernimmt keine Gewähr für Handlungen oder Unterlassungen der Betreuungskraft, soweit eine Haftung der Agentur hierfür nicht aufgrund eigener Pflichtverletzungen oder zwingender gesetzlicher Vorschriften besteht.
Keine Bestimmung dieser AGB schließt eine Haftung aus oder beschränkt sie, soweit ein solcher Ausschluss oder eine solche Beschränkung nach zwingendem Recht unzulässig ist.
4.4 Datenschutz
Informationen zum Datenschutz finden Sie unter:
https://www.rentananny-mallorca.com/datenschutz
5. Widerrufsrecht bei Fernabsatzverträgen
5.1 Gesetzliches Widerrufsrecht
Verbrauchern im Sinne der gesetzlichen Bestimmungen steht bei im Fernabsatz oder außerhalb von Geschäftsräumen geschlossenen Verträgen grundsätzlich ein gesetzliches Widerrufsrecht zu. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Tag des Vertragsschlusses.
Zur Ausübung des Widerrufsrechts genügt eine eindeutige Erklärung an Rent a Nanny Mallorca, Astrid Flamer, Carrer Platja 1, 07560 Son Moro, St. Llorenç de Cardassar, Spanien, E-Mail: contact@rentananny-mallorca.com, aus der der Entschluss hervorgeht, den Vertrag zu widerrufen. Zur Wahrung der Frist reicht die rechtzeitige Absendung der Widerrufserklärung aus.
Das am Ende dieser AGB enthaltene Muster-Widerrufsformular kann verwendet werden, ist jedoch nicht verpflichtend.
Folgen des Widerrufs
Im Falle eines wirksamen Widerrufs erstattet die Agentur die im Rahmen des widerrufenen Vertrags erhaltenen Zahlungen unverzüglich und spätestens binnen 14 Tagen ab dem Tag, an dem die Widerrufserklärung bei der Agentur eingegangen ist, vorbehaltlich eines nach Ziffer 5.2 gesetzlich geschuldeten anteiligen Wertersatzes. Die Rückzahlung erfolgt grundsätzlich über dasselbe Zahlungsmittel, das bei der ursprünglichen Zahlung verwendet wurde, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde. Dem Verbraucher entstehen hierdurch keine zusätzlichen Kosten.
5.2 Vorzeitiger Beginn der Dienstleistung
Soll die Agentur auf Wunsch des Auftraggebers bereits vor Ablauf der 14-tägigen Widerrufsfrist mit der kostenpflichtigen Dienstleistung beginnen, ist hierfür eine ausdrückliche Aufforderung des Auftraggebers zum vorzeitigen Leistungsbeginn erforderlich. Diese ausdrückliche Aufforderung muss zugleich die Bestätigung des Auftraggebers enthalten, dass ihm bekannt ist, dass sein Widerrufsrecht bei vollständiger Vertragserfüllung durch die Agentur erlischt.
Widerruft der Auftraggeber nach einem ausdrücklich verlangten vorzeitigen Leistungsbeginn, bevor die Dienstleistung vollständig erbracht wurde, hat er einen angemessenen Betrag für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu zahlen. Dieser Betrag bemisst sich grundsätzlich nach dem Anteil der bereits erbrachten Leistung am vereinbarten Gesamtumfang.
Bei der Vermittlung selbständiger Betreuungskräfte kann die Dienstleistung insbesondere dann vollständig erbracht sein, wenn nach Zahlungseingang das vollständige Profil / Dossier und die Kontaktdaten einer geeigneten Betreuungskraft freigegeben wurden. Bei Rekrutierungsaufträgen richtet sich der Leistungsstand nach den bis zum Widerruf tatsächlich erbrachten Rekrutierungsleistungen.
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt.
6. Beauftragung und Geltung der AGB
Vor der verbindlichen Beauftragung erhält der Auftraggeber Informationen zum konkreten Leistungsumfang, zur vereinbarten Agenturgebühr und zu diesen AGB.
Eine verbindliche Beauftragung liegt grundsätzlich vor, wenn der Auftraggeber das konkrete Vermittlungs- oder Rekrutierungsangebot in Textform bestätigt und die vereinbarte Agenturgebühr veranlasst beziehungsweise bezahlt, sofern nicht ausdrücklich ein anderer Zeitpunkt des Vertragsschlusses vereinbart wurde.
Mit der verbindlichen Beauftragung bestätigt der Auftraggeber, dass ihm diese AGB vor Vertragsschluss zugänglich gemacht wurden und er sie akzeptiert. Die AGB werden dem Auftraggeber im Rahmen der Beauftragung auf einem dauerhaften Datenträger, insbesondere als PDF per E-Mail, zur Verfügung gestellt und sind zusätzlich auf der Website von Rent a Nanny Mallorca abrufbar.
Eine Zustimmung zum vorzeitigen Leistungsbeginn während der Widerrufsfrist wird nicht allein durch die allgemeine Akzeptanz dieser AGB ersetzt; soweit erforderlich, wird sie gesondert ausdrücklich eingeholt.
7. Schlussbestimmungen
Es gilt spanisches Recht. Zwingende Verbraucherschutzvorschriften, die nach den anwendbaren gesetzlichen Kollisionsnormen zugunsten eines Verbrauchers gelten, bleiben unberührt.
Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gerichtsstände. Im Übrigen ist, soweit eine Gerichtsstandsvereinbarung gesetzlich zulässig ist, das zuständige Gericht in Palma de Mallorca vereinbart.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam oder undurchführbar sein, treten an ihre Stelle die gesetzlichen Vorschriften. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen bleibt unberührt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt. Im Zweifel ist die deutsche Fassung maßgeblich, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Anlage: Muster-Widerrufsformular
(Dieses Formular nur ausfüllen und zurücksenden, wenn Sie den Vertrag widerrufen möchten.)
An:
Rent a Nanny Mallorca
Astrid Flamer
Carrer Platja 1
07560 Son Moro, St. Llorenç de Cardassar
Spanien
E-Mail: contact@rentananny-mallorca.com
Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:
Beauftragt am: ____________________
Name des/der Verbraucher(s):
Anschrift des/der Verbraucher(s):
Datum: ____________________
Unterschrift des/der Verbraucher(s)
(nur bei Mitteilung auf Papier):
(*) Unzutreffendes streichen.
Stand: August 2026
